AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen "dresden-individuell"

1. Vermieter

Vermieter der Gästewohnungen CLARA und FRIEDRICH ist Thomas Kieslich, Jordanstr. 5, 01099 Dresden.
Er ist kein Reiseveranstalter im Sinne des BGB.

2. Vertragsabschluss

Der Vertrag für die Vermietung einer Gästewohnung wird befristet nach Tagen abgeschlossen. Ein Mietvertrag für eine Gästewohnung gilt als abgeschlossen, sobald die Freienwohnung bestellt und zugesagt ist. Der Eingang Ihrer Buchung als E-Mail, per Fax oder Brief gilt als verbindliche Bestellung! Die Zusage erfolgt telefonisch, per E-Mail oder Fax. Der Abschluss des Vertrages verpflichtet beide Partner zur Erfüllung, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen wurde.

3. Zahlung der Miete

Ein Anteil der Miete (ca. 30-50 % ) oder die gesamte Miete ist im Voraus auf das vom Vermieter angegebene Konto zu zahlen – je nach Angabe auf der zugesandten Rechnung. Die Zahlung ist fällig bei Vertragsabschluss, also bei einer schriftlich vorliegenden Buchung und einer Bestätigung dieser Buchung durch den Vermieter. Die (An)Zahlung erfolgt durch Überweisung auf das Konto des Vermieters mit dem angegebenen Zahlungsziel (Für die Einhaltung der Fristen ist der Eingang der Zahlung bei dem Vermieter entscheidend.)
- spätestens jedoch durch Barzahlung bei Mietantritt. Bei Barzahlung wird dem Mieter der Gästewohnung eine Quittung überreicht.

4. An- und Abreise

Die voraussichtliche Ankunftszeit sollte durch den Gast bis spätestens 24 Stunden vorher mitgeteilt werden. Die Schlüsselübergabe erfolgt vor Ort mit einer Einweisung der Wohnung. Die Wohnung kann am Anreisetag ab 15 Uhr genutzt werden und muss am Abreisetag um spätestens 11 Uhr geräumt sein.

5. Hausordnung

Die Ferienwohnungen befinden sich in einem Mehrfamilienhaus mit Gewerbeeinheiten. Ruhestörender Lärm ist zu vermeiden, was auch für den Hof und den Treppenhausbereich gilt. Alle Gästewohnungen sind Nichtraucherunterkünfte.
Bei Zuwiderhandlung behält sich der Vermieter der Gästewohnung das Recht vor, die zur Verfügungsstellung des Mietobjekts ohne Rückzahlung bereits gezahlter Beträge zu beenden.
Die Benutzung aller zur Ferienwohnung gehörigen Wege und Zufahrten sowie Zubehörräumen erfolgt auf eigene Gefahr.
Für einen möglichen Ausfall einzelner Einrichtungsgegenstände, der Aufzüge und anderer Bereiche öffentlicher Versorgung kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden. Eine Reduzierung des Mietpreises in diesem Falle ist ausgeschlossen. Schließen Sie alle Fenster und Balkontüren bei Verlassen der Wohnung. Ebenfalls die Hauseingangstür nach 20.00 Uhr.
Bitte seien Sie so freundlich, beim Verlassen der Wohnung das Licht zu löschen und gegebenenfalls das Heizungsventil zu drosseln.

6. Sorgfaltspflichten

Die Mieter haben die Räumlichkeiten und die Einrichtungsgegenstände der Ferienwohnung sorgsam und pfleglich zu behandeln. Schuldhaft verursachte Schäden haben die Mieter in voller Höhe zu ersetzen. Die Mieter sind verpflichtet, bei Bezug der Räumlichkeiten die Einrichtung auf Vollständigkeit und Gebrauchstauglichkeit hin zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich gegenüber dem Vermieter geltend zu machen. Während der Mietzeit eintretende Schäden haben die Mieter ebenfalls unverzüglich zu melden. Kommen die Mieter diesen Pflichten nicht nach, steht ihnen eine Mietminderung wegen dieser zu beanstandenden Punkte nicht zu.

7. Haustiere

Das Mitbringen und Halten von Haustieren in den Gästewohnungen ist den Mietern nicht gestattet, weil sich dadurch eine Vermietung der Wohnungen an Allergiker ausschließt.

8. Ausstattung der Wohnung

Die Ausstattung wie angezeigt kann durch den Vermieter kurzfristig geändert werden. Das wird aber innerhalb einer Woche auf der Webseite angezeigt.

9. Betreten der Wohnung durch den Vermieter oder durch ihn beauftragte Personen

Im Bedarfsfall z.B. für kurzfristig notwendige Reparaturarbeiten ist der Vermieter oder durch ihn beauftragte Personen berechtigt die Wohnung zu betreten.
Darüber wird der Mieter frühestmöglich benachrichtigt.

10. Verlust der übergebenen Schlüssel durch den Mieter

Dem Mieter werden bei Mietbeginn vom Vermieter Schlüssel (für die Gästewohnung, für die Haustür, für das Fahrradschloss, die Fahrradschlösser) übergeben. Bei Verlust des Schlüssels der Gästewohnung haftet der Mieter mit 100 Euro, da der Zylinder komplett ausgetauscht werden muss. Bei Verlust des Hausschlüssels haftet der Mieter mit 30 Euro für die Neuanfertigung eines Schlüssels für das Schließsystem und für den Verlust eines Schlüssels für die Fahrradschlösser mit 25 Euro pro Stück für den Kauf eines neuen hochwertigen Fahrradschlosses.

11. Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter der Gästewohnung

Der Mieter kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurück treten. Die Stornierung bedarf der Schriftform: per Mail mit Bestätigung durch den Vermieter oder per Einschreiben. Im Streitfall hat der Mieter der Gästewohnung die Kündigung nachzuweisen. Der Mieter der Gästewohnung ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen für den gebuchten und zugesagten Zeitraum folgenden Preis an den Vermieter zu entrichten:

Die Kündigung durch  den Mieter wird erklärt …Der Mieter schuldet dem Vermieter einen pauschalen Schadensersatz von …
bis 22 Tage0 % (kein Schadensersatz)
ab 23 Tage10 % des vereinbarten Mietpreises.
ab 14 Tage25 % des vereinbarten Mietpreises.
ab 7 Tage60 % des vereinbarten Mietpreises.
ab 3 Tage80 % des vereinbarten Mietpreises.
vor Beginn des Mietverhältnisses. 
bei Nichterscheinen am Tag des Mietbeginns100 % des vereinbarten Mietpreises.

Nach erfolgtem Mietbeginn verfällt bei früherer Abreise die geleistete Zahlung für die gebuchte Zeit.

12. Rücktritt vom Vertrag durch den Vermieter der Gästewohnung

Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Gästewohnung dem Mieter schon gezahlte Miete zu erstatten und nach schriftlicher Aufforderung durch den Mieter zusätzlich folgenden Schadenersatz zu leisten:

Die Kündigung wird erklärt …Der Vermieter schuldet dem Mieter einen Schadensersatz von …
bis 30 Tage0 Euro (kein Schadensersatz)
ab 30 Tage10 Euro (maximal 50 Euro)
ab 15 Tage10 Euro (maximal 100 Euro)
ab 10 Tage10 Euro (maximal 150 Euro)
vor Beginn des Mietverhältnisses.pro gebuchter Nacht.

Der Mieter der Gästewohnung verzichtet ausdrücklich auf weitere Ansprüche aus dem Vertrag.

13. Eventuelle Umbuchungen

Der Mieter hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Gästewohnung, es ist dem Vermieter vorbehalten, in dringenden Fällen Umbuchungen vorzunehmen.

14. Die Nutzung von Fahrrädern

Die Nutzung der mit der Gästewohnung bereitgestellten Fahrräder bzw. der darüber hinaus zur Verfügung gestellten Fahrräder erfolgt auf eigene Gefahr. Fahrrad und Zubehör sind nicht diebstahlversichert. Im Falle eines Diebstahls hat der Mieter der Gästewohnung eine polizeiliche Anzeige vorzunehmen.
Der Mieter der Gästewohnung haftet für den Verlust eines Fahrrads mit 50% des Neuwerts. Der Mieter der Gästewohnung hat alle Mängel und Beschädigungen am Fahrrad dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Kosten für Reparaturarbeiten, die nicht durch Verschleiß hervorgerufen werden, trägt der Mieter der Gästewohnung.
Das Fahrzeug ist ordnungsgemäß zu verschließen bzw. - soweit dieses aus fahrzeugbedingten Gründen ausscheidet - sonst sicher zu verwahren.

15. Die Haftung des Vermieters der Gästewohnungen

Eine Haftung des Vermieters für einfache Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Für kurzfristigen Ausfall von Einrichtungsgegenständen, öffentlicher Versorgung, Fahrstuhl usw. kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden, eine Preisminderung ist ausgeschlossen. Das Gleiche gilt für höhere Gewalt.
Für Wertgegenstände haftet der Vermieter nicht.

16. Die Haftung des Mieters der Gästewohnung

Die Benutzung der Wege zur Gästewohnung, der Wohnung selbst, der Treppen, ggf. des Aufzugs und des Wohnungskellers erfolgt auf eigene Gefahr. Der Gast haftet für selbst verursachte Schäden an der Wohnung in voller Höhe.

17. Der Datenschutz

Personengebundene Daten des Mieters der Gästewohnungen werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Teledienstedatenschutzgesetzes (TDDSG) erhoben. Sie werden Dritten nur insoweit zugänglich gemacht, als dies zur Abwicklung der Vermietung der Gästewohnungen notwendig ist.

18. Die Unwirksamkeit von Vertragsbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die dem in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt, wenn sich in dem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. Zur Ausfüllung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf die Etablierung angemessener Regelungen in diesem Vertrag hinzuwirken, die dem am nächsten kommen, was die Vertragschließenden nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.

19. Der Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis ist das Amtsgericht Dresden.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.